Kleine und große Werkstätten verfügen oftmals über eigene Stellflächen und Waschplätze.
Um dem Ziel der abwasserfreien Werkstatt näher zu kommen, werden insbesondere Handwaschplätze zunehmend stillgelegt, oder auf Vollkreislaufsysteme umgestellt.
Reinigungswässer aus der Pflege der Hallen wurden in der Vergangenheit über das vorhandene Abscheidersystem entsorgt.
Einleitungen aus der Bodenreinigung sind aber wegen der Gefahr der Emulsionsbildung verboten.
Nur noch selten sind Handschrubber und Abzieher im Einsatz, um der Verschmutzung zu Leibe zu rücken. Alternativ werden Bodenschrubbautomaten eingesetzt. Diese arbeiten effektiver, da sie gründlicher und systematischer eingesetzt werden können.
Entfällt das Abscheidersystem, so müssen die entstandenen Reinigungswässer als Sonderabfall entsorgt werden.
Um eine ständige Sauberkeit in den Betrieben zu gewährleisten, entstehen so hohe Entsorgungskosten. Diese unbefriedigende Situation wird noch zusätzlich verschärft, da
bei der Entsorgung dann insbesondere auch die oftmals hochwertigen und teuren Reinigungsmittel verloren gehen.
Bisher am Markt verfügbare Abwasseraufbereitungssysteme sind für die relativ kleinen Mengen aus der Bodenreinigung zu groß und daher unwirtschaftlich.
Dieser Umstand hat dazu geführt, dass sich das in Wunstorf ansässige Unternehmen Vorbrod, der bestehenden Problematik angenommen hat.
Es entwickelte eine kompakte und mobile Aufbereitungsanlage, die in der Lage ist, so aufzubereiten, dass die Wässer wieder ihrem ursprünglichen Einsatz zugeführt werden können.
An einem Rechenbeispiel eines mittleren Kfz-Betriebes kann ermessen werden, wie wirtschaftlich eine Aufbereitung der Wischwässer aus den Werkstätten ist.
Herangezogen wurde dafür ein mittelgroßer freier Kfz-Betrieb aus Niedersachsen, der nur vier Mal im Monat seine Werkstatt reinigt. Je Reinigung fallen dabei 80 Liter Wischwasser an. Berücksichtigt man, dass der Anteil der Reinigungsmittel im Wischwasser mit steigender Verschmutzung steigt, so bedürfen seltener gereinigte Böden einer höheren Reinigungsmittelkonzentration.
In dem Beispielbetrieb liegt der Reinigungsmittelanteil im Wischwasser bei 3%. Das anfallende Wischwasser wurde bisher (es darf nicht in den Abscheider eingeleitet werden) als Sonderabfall entsorgt.